Dein Führerschein

So kommst Du zu deinem Führerschein

Voraussetzungen, Ablauf & Informationen

Für den Auto-Führerschein beträgt das Mindestalter 18 Jahre; in Begleitung ist es bereits ab 17 Jahren möglich. Mit 16½ geht es also für Dich los.

Bei den benötigten Unterlagen wie Erste Hilfe Kurs, Passbild und Sehtest helfen wir Dir gerne.

Jetzt geht’s in die Ausbildung!
Pflichtstunden für den Führerschein:
14 Doppelstunden Theorie und
12 Sonderfahrten sind Pflicht.

Die Fahrerlaubnisklassen

Wir haben uns auf die Ausbildung der Autoklassen spezialisiert. Unter Team steht dir die ganze Zeit zur Seite

Klasse B (Auto)

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse AM, Klasse L

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
12 (bei Erweiterung 6)
Zusatzstoff: 2

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Merkmale der Klasse B:

Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Klasse B78 (Automatikgetriebe )

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse AM, Klasse L

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
12 (bei Erweiterung 6)
Zusatzstoff: 2

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Merkmale der Klasse B 78:

Ist eine reine Ausbildung mit einem Automatikfahrzeug.
Die Schlüsselzahl 78 bedeutet dass, nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe gefahren werden dürfen.
Klasse B197 (Schalt- und Automatikgetrieben)

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Nein

eingeschlossene Klassen:
Klasse AM, Klasse L

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
Theorie und Praxis
(15-minütiger Test mit Fahrlehrer (Schaltfahrzeug))

Ausbildung

Theoriestunden:
12 (bei Erweiterung 6)
Zusatzstoff: 2

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3

Stundenzahl:
mindestens 10 Stunden mit dem Schaltfahrzeug

Merkmale der Klasse B197:

Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetrieben zu kombinieren. Die praktische Prüfung kann dann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für Dich keine Einschränkungen beim Führerschein.
Der Bewerber absolviert im Rahmen seiner Klasse B-Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug sowie einen mindestens 15-minütigen Test , bei dem der ausbildende Fahrlehrer feststellt, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst bedienen kann.
Nach dem Bestehen der praktischen Prüfung auf einem Automatikfahrzeug wird ihm die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erteilt. Diese berechtigt uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen. Die Schlüsselzahl 197 ist eine nationale, dreistellige Schlüsselzahl, mit der lediglich dokumentiert wird, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen mit der Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge gefahren werden.

Klasse BE (großer Anhänger)

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

eingeschlossene Klassen:

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
nur Praxis

Ausbildung

Theoriestunden:
keine

Übungsstunden:
nach Bedarf

Sonderfahrten:
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
Nachtfahrt: 1

Beschreibung:

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B96 (kleiner Anhänger)

Voraussetzungen

Mindestalter:
18 Jahre, bzw. 17 Jahre in Begleitung

Vorbesitz erforderlich:
Klasse B

eingeschlossene Klassen:

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
keine

Ausbildung

Ausbildung:
besondere Schulung

Stundenzahl:
mindestens 7
(davon 2,5 Theorie und 4,5 praktische Einheiten á 60 Minuten)

Beschreibung:

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden. Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Voraussetzungen für die Erteilung ist eine Fahrerschulung.

Klasse L (kleiner Traktor)

Voraussetzungen

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
nein

eingeschlossene Klassen:

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
nur Theorie

Ausbildung

Theoriestunden:
12 (bei Erweiterung 6)
Zusatzstoff: 2

keine praktische Ausbildung

Beschreibung:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Schritt für Schritt zum Führerschein

01

Antragstellung

Ein Prozess, der bei der Führerscheinstelle mehrere Wochen in Anspruch nimmt.
Wir unterstützen unsere Schüler bei der Antragstellung. Erst nach erfolgreicher Antragsbearbeitung können wir dich zur Prüfung anmelden.

02

Theorieausbildung

Direkt nach Anmeldung kann mit der theoretischen Ausbildung begonnen werden.
Die Grundausbildung umfasst 12 Lektionen á 90 Minuten, 2 klassenspeziefische Zusatzstoffe kommen hinzu.

03

Praxisausbildung

Der Gesetzgeber sieht eine Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung vor.
Wir beginnen somit nach einigen Theorielektionen mit der praktischen Ausbildung.

04

theoretische- und praktische Prüfung

Wenn der Antrag zurück ist können wir mit etwas Vorlauf beim TÜV die Prüfungen beantragen. Erst nach der theoretischen Prüfung kann auch die praktische Prüfung absolviert werden.