Voraussetzungen

Mindestalter:
16 Jahre

Vorbesitz erforderlich:
nein

eingeschlossene Klassen:

Ablauf

Benötigte Unterlagen für die Antragstellung:
– Biometrisches Passbild
– Sehtest
– Erste-Hilfe-Kurs
– Personalausweis oder Reisepass
– Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt

Prüfung:
nur Theorie

Ausbildung

Theoriestunden:
12 (bei Erweiterung 6)
Zusatzstoff: 2

keine praktische Ausbildung

Beschreibung:

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.